Haben die Eltern unterschiedliche Wahrnehmungen über den Alkoholkonsum des anderen Elternteils kann dies oft zu  Konflikten bezüglich des Umgangs mit dem Kind führen.  Um Klarheit über die Intensität des Alkoholkonsum zu erlangen,  gibt es verschiedene Diagnostikmethoden.  Um festzustellen, ob ein Alkoholmissbrauch besteht, gibt es mehrere Diagnostikmethoden.

Zum einen lässt sich Alkohol im Blut feststellen. Die Blutentnahme erfolgt beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle, wenn die Messung der Atemalkoholkonzentration verweigert wird.  Gegen diese Blutentnahme gibt es auch kein Verweigerungsrecht mehr, wie dies bei der Messung der Atemalkoholkonzentration der Fall ist. Pro Stunde werden je nach Gewicht, Alter und Geschlecht zwischen 0,1 und 0,15 Promille im Körper abgebaut. Im Schnitt ist Alkohol also bis zu 12 Stunden im Blut nachweisbar. Danach ist er abgebaut und es kann kein Alkoholkonsum mehr festgestellt werden. Dies variiert jedoch nach der Menge an konsumiertem Alkohol.

Eine weitere Möglichkeit, die oft nach einem Entzug angewendet wird, ist, eine Urinprobe zur Feststellung eines Alkoholkonsums heranzuziehen. Beispielsweise bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann ein Urintest in einem gewissen Zeitraum ohne Ankündigung angeordnet werden. Das heißt, der Betroffene erhält einen Anruf und muss danach innerhalb von 24 Stunden in der Klinik eine Urinprobe abgeben. Der Urin enthält zwar nur 10 bis 12 Stunden nach Trinkende noch geringste Mengen an Alkohol Danach bleibt jedoch ein Stoff namens Ethylglucuronid im Urin zurück. Dieser Stoff ist nur nach einem Alkoholkonsum im Urin enthalten und bleibt bis zu 24 Stunden nach Trinkende nachweisbar. Bei einem extremen Alkoholkonsum kann dieser Stoff teilweise sogar noch mehrere Tage im Urin nachgewiesen werden.

Wenn eine Urinkontrolle mehrfach aus persönlichen Gründen nicht möglich ist, wird eine Haaranalyse durchgeführt. Das Haar wächst im mittel circa 1 cm pro Monat. Bei einem Alkoholtest dürfen maximal 3 cm ab der Kopfhaut der Haare abgenommen werden, auch wenn die Haare länger sind. Dabei werden zwei Büschel etwa von der Dicke eines Bleistifts abgeschnitten. Das bedeutet, dass bei einer Haaranalyse bis zu 3 Monate vor der Entnahme ein Alkoholkonsum festgestellt werden kann. Problematisch wird dies jedoch, wenn die Haare coloriert oder gebleicht sind, denn dann kann keine Haaranalyse vorgenommen werden. Der Alkoholkonsum kann in diesem Fall nicht nachgewiesen werden. Andere Körperhaare werden nur in seltenen Ausnahmefällen akzeptiert. Hat jemand regelmäßig beispielsweise in einer Destillerie gearbeitet, wo die Umgebungsluft mit Alkohol behaftet ist, ist das Ergebnis unbrauchbar, da auch bei keinem Alkoholkonsum der Alkohol in den Haaren nachweisbar wäre.

 

Bei Rückfragen oder einer eventuellen Beratung rufen Sie mich gerne an unter 030 / 29 77 35 74 2 oder schreiben mit jetzt eine E-mail unter info@kanzlei-goeke.de.