Trennung

Sie wollen sich trennen und wissen nicht, was auf Sie zu kommt?
Wann kann ich mich nach der Trennung scheiden lassen?
Wie viel Unterhalt muss ich nach der Trennung zahlen?

Das Scheitern einer Ehe hat Folgen für die ganze Familie. Die endgültige Trennung vom Partner bedeutet für die Beteiligten ein Verlust an Sicherheit und stellt sie unerwartet vor sehr komplexe juristische Probleme von existenzieller Bedeutung.

Weil jede Trennung besonders ist, können Ihre individuellen Fragen am besten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Sie können mich gerne anrufen und einen Termin mit mir unter 030 / 29 77 35 74 2 vereinbaren oder schreiben Sie mir eine Mail unter .img@.img!

Vorab aber schon einige allgemeine Informationen für Sie!

Was muss ich tun, wenn ich mich trennen will?

Zieht der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung mit der Absicht aus, sich von seinem Ehegatten zu lösen, ist die Trennung mit dem Zeitpunkt des Auszuges erfolgt. Nach dem Auszug sollten Sie sich dringend und so bald wie möglich ummelden und die neue Meldebestätigung sorgfältig aufbewahren. Das Trennungsjahr beginnt nicht notwendigerweise mit dem Auszug eines Ehepartners: Schon die Trennung von „Tisch und Bett“ in der gemeinsamen Ehewohnung ist ausreichend. Teilen Sie Ihre Ehewohnung soweit wie möglich in zwei getrennte Bereiche auf. Hierzu gehört auch ein voneinander unabhängiges Wirtschaften, indem Sie getrennt einkaufen und keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnehmen, es sei denn, es dient ausschließlich dem Wohl der gemeinsamen Kinder. Oft haben die Partner unterschiedliche Ansichten über den genauen Trennungszeitpunkt. Hier helfe ich mit einem anwaltlichen Schreiben, das den Ehepartner unmissverständlich über die Trennung informiert. Führen Sie ein Trennungstagebuch, in dem Sie Ereignisse Ihrer Trennung kurz und taggenau dokumentieren. Ein Antrag auf Scheidung hat frühestens nach einem Jahr Aussicht auf Erfolg, es sei denn, dass besondere Härtegründe vorliegen, die einem Ehepartner das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar machen (u.a. erhebliche körperliche Misshandlungen).

Was bedeutet Trennungsunterhalt?

Ehegatten haben während der Trennungszeit Anspruch auf Trennungsunterhalt. Auch hier gilt die Regel: Derjenige der Unterhalt will, muss diesen aktiv einfordern. Sichern Sie sich daher so schnell wie möglich nach der Trennung Ihre Ansprüche, in dem Sie Ihren Ehegatten oder Ihre Ehegattin schriftlich zur Auskunft über die vorhandenen Einkünfte auffordern. Versäumen Sie diese Aufforderung, können Ihnen Monate an Unterhaltszahlungen verloren gehen. Gerne berate ich Sie, worauf hier zu achten ist.

Der Trennungsunterhalt wird in der Regel vom Zeitpunkt der Trennung an bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt. Will der Unterhaltsberechtigte auch nach der Scheidung Unterhalt erhalten, so muss er zusätzlich nachehelichen Unterhalt einfordern, dessen Voraussetzungen jedoch strenger sind. Oft werden nacheheliche Unterhaltsansprüche zeitlich befristet, der Trennungsunterhalt jedoch nicht. Er besteht so lange, wie die Trennung dauert. Fazit: Der Unterhaltsberechtigte hat daher in der Regel kein Interesse an einer kurzen Trennungszeit und einer schnellen Scheidung, der Unterhaltsverpflichtete schon. Je schneller er geschieden wird, desto weniger muss er insgesamt an Unterhalt zahlen. Für ihn zählt jeder Monat. Rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne, wie Sie Ihre Interessen durchsetzen können.

Die Höhe des Trennungsunterhalts ist unter den Ehegatten häufig streitig. Grundsätzlich lässt sich die Höhe des Unterhalts aus 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten ermitteln. Der Streit entsteht bei der Bestimmung des bereinigten Nettoeinkommens. Neben den Erwerbseinkommen werden auch sonstige Einkünfte, unter anderem Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Steuerrückerstattungen berücksichtigt. Selbst das mietfreie Wohnen im Eigenheim kann als Wohnwert die Einkünfte erhöhen. Ist die Höhe der Einkünfte ermittelt, folgt in der Regel die Auseinandersetzung über die abzugsfähigen Belastungen, die ein Ehegatte monatlich zu zahlen hat. Denn neben Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie individuell begrenzten Beitragszahlungen in die private Altersvorsorge werden weitere monatlich abzugsfähige Belastungen von der Rechtsprechung anerkannt, mit denen ein Ehegatte auch nach der Trennung belastet ist. In der Praxis ist häufig die Abzahlung von Kreditverbindlichkeiten relevant, die während der Ehe von den Eheleuten gemeinsam aufgenommen worden sind. Aber auch Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder Kosten der Fortbildung können abzugsfähig sein. Eine Vielzahl von Entscheidungen sind zu diesen Fragen ergangen, insofern ist eine individuelle Beratung ratsam, um den für Sie günstigsten Weg zu finden.

Der Unterhaltsverpflichtete wird jedoch mit einem ihm zustehenden Selbstbehalt vor überhöhten Unterhaltsansprüchen geschützt. Zurzeit muss dem Ehegatten mindestens 1200,00 € zum Leben verbleiben.

Ich rechne Ihnen Ihren individuellen Unterhaltsanspruch aus und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Haben sich die Ehegatten auf einen angemessenen Unterhalt geeinigt, entwerfe ich für Sie gerne Unterhaltsvereinbarungen in Form einer verbindlichen Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Hier kooperiere ich mit Notaren, um die Vollstreckbarkeit der Vereinbarung zu gewährleisten.

Wie viel Unterhalt erhalten die Kinder?

Nach einer Trennung ist der nichtbetreuende Elternteil verpflichtet, seinen Kindern Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts hängt vom Einkommen des Unterhaltsschuldners und vom Alter der Kinder ab. Der Bedarf ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig veröffentlicht wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das staatliche Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird. Erhält also der betreuende Elternteil das Kindergeld, so wird die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhaltsanspruch abgezogen. Sollte der nichtbetreuende Elternteil das Kindergeld erhalten, so muss er die Hälfte davon zusätzlich zum Kindesunterhalt an den betreuenden Elternteil auszahlen.
Der Unterhaltsschuldner minderjähriger Kinder ist durch den sogenannten Selbstbehalt geschützt, der bei Erwerbstätigen zurzeit 1080,00 € und bei Erwerbslosen 880,00 € beträgt. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit der Volljährigkeit der Kinder: Die Eltern sind dann unter Berücksichtigung eines höheren Selbstbehaltes gemeinsam für den Unterhalt im Verhältnis Ihres Einkommens zueinander verantwortlich. Einzelheiten finden Sie auch in der Düsseldorfer Tabelle. Einen Link zur Tabelle finden Sie unter Nützliches.

Sorgerecht – Bei wem bleiben die Kinder?

Ehepaare haben für ihre ehelichen Kinder automatisch das gemeinsame Sorgerecht, ansonsten kann das gemeinsame Sorgerecht nur durch eine gemeinschaftliche Erklärung vor dem Jugendamt begründet werden. Anlass für eine Regelung der Personensorge besteht immer, wenn die Eltern nach der Trennung zu zerstritten sind, um Fragen der Erziehung und Betreuung des gemeinsamen Kindes einvernehmlich zu regeln. Kommt es zu einer Trennung der Eltern, können Erziehungsfragen, die bei intakter Ehe harmonisch gelöst worden sind, plötzlich Anlass für Streit und Auseinandersetzung sein. Beide Eltern sollten sich ihrer Verantwortung für ihre gemeinsamen Kinder bewusst sein und die Belange ihrer zerrütteten Paarbeziehung strikt von der Betreuung und der Pflege der Kinder trennen. Maßstab Ihres Handelns nach der Trennung sollte daher immer die Frage sein: „Was ist das Beste für unser gemeinsames Kind?“

Wieso ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung sinnvoll?

Das Ausmaß einer Scheidung ist äußerst komplex. Der gegenseitige Loslösungsprozess zieht sich oft über Jahre hin. Die Betroffenen befinden sich häufig in einer Lebenskrise, die sie und ihre Kinder nachhaltig ein Leben lang prägen kann. Die Zeit zwischen der Trennung bis zur Scheidung birgt viele persönliche und vermögensrechtliche Risiken, die durch gute Beratung und Vertretung vermieden werden können. Aus diesem Grunde sollten Sie anwaltliche Beratung so früh wie möglich in Anspruch nehmen, um frühzeitig den für Sie besten Weg aus dieser Krise zu finden.

Alle Informationen, um schnell und unkompliziert mit mir in Verbindung zu treten finden Sie unter Kontakt