BGH:Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
Mit Beschluss vom 18.03.2026 (Az. BGH, Beschluss vom 18.03.2026 – XII ZB 227/25) hat der Bundesgerichtshof wichtige Grundsätze zum Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern im paritätischen Wechselmodell klargestellt.
Der BGH stellt zunächst fest, dass bei einer hälftigen Betreuung des Kindes grundsätzlich beiden Elternteilen ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB zustehen kann. Damit trägt das Gericht […]
Hier ist genau zu kalkulieren: Die neue Düsseldorfer Tabelle