Meine Antwort lautet: JA! Mediation ist eine Chance die zuklärenden Folgen einer Trennung   nachhaltig zum Wohle aller Beteiligten zu lösen.  Je mehr das Paar einvernehmlich und abschließend regelt, desto besser für alle Beteiligten. Das Ziel einer Mediation kann eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung sein, die anschließend notariell beurkundet wird. Um die Vorteile der individuell getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung zu den Risiken einer gerichtlichen Durchsetzung erkennen zu können, ist es sinnvoll,  die getroffenen Vereinbarungen vor Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung durch externe  Anwälten überprüfen zu lassen. Im Anschluss steht dem Abschluss einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Notar nichts mehr im Wege. Dies erspart Kosten und die nervliche Belastung langwieriger Gerichtsverfahren. Ich möchte kurz an einem Beispiel die Kosten und Zeitersparnis erläutern.

M und F trennen sich. Während M 2500 € netto verdient, erhält F monatlich 1000 € von ihrem Arbeitgeber. Sie verlangt nachehelichen Unterhalt. Die Eheleute können sich nicht einigen, bei wem die Kinder leben sollen. M hat während der Ehe sein Vermögen um 25000 € gemehrt, während F keinen Vermögenszuwachse erwirtschaftet hat. Die Eheleute haben auch gemeinsamen Hausrat.  Beide benötigen Unterstützung bei der Aufteilung des Vermögens, des Hausrates und der Klärung des Unterhalts. Beide wollen sich scheiden lassen.
Ein Scheidungsverfahren mit den Folgesachen Zugewinn, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie Hausratsteilung würde folgende Kosten produzieren:

Scheidung: 3 *(2500+1000) – Abzug pro Kind je 250 €= 10.000 €

Folgesachen
Zugewinn: 12.500 €
Unterhalt: 12*643 €=7.716 €
Hausrat: 3.000 €
Sorgerecht: 3.000 €
Umgangsrecht: 3.000 €
Versorgungsausgleich: 2.000 € (Ausgleich eines Anrechts)
Insgesamt: 41.216 €

Gerichtskosten: 854 €
Rechtsanwaltsgebühren ohne Einigung: 2.912,45 €  * 2 Rechtsanwälte= 5.824,90 €


Gesamtkosten: 6.678,90  € = Kosten pro Ehegatte: 3766 €

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens ist nicht vorhersehbar, sie kann jedoch bei streitigen Folgesachen bis zu 2 Jahre und länger betragen.

 

Mediation
Das Paar absolviert eine Mediation. In der Regel dauert eine Mediation zwischen 3 – und 10 Stunden. Da die Angelegenheit komplex ist, nehmen wir an, dass unser Paar 10 Stunden benötigt, um eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung zu allen benannten Punkten  zu mediieren. Die Abschlussvereinbarung wird beim Notar beurkundet. Nach Ablauf des Trennungsjahres   ist vereinbart, dass nur ein Ehegatte einen  Rechtsanwalt zur Einreichung der Scheidungsschrift beauftragt. Beide Eheleute vereinbaren in der Mediation, sich die Kosten der Mediation, Beurkundung der Vereinbarung und des Gerichtsverfahrens zu teilen.

Kosten der Mediation: 10*90 € zzgl. 19 USt.=1071 €
Beurkundung Notar:  Streitwert: 41.216 €= 240 € (zzgl Auslagen und gesetzl. Umsatzsteuer) =ca. 265 €
Überprüfung durch externe Anwälte: je nach Vereinbarung
Gericht Scheidung und Pflichtfolgesache Versorgungsausgleich:
Streitwert 10.000 € + 1000.00 € Versorgungsausgleich:
1588,65 € 1 Rechtsanwalt: 438 €


Gesamtkosten: ungefähr 3362,65 € = Kosten pro Ehegatte= 1681,32 €

Auch hier ist die Dauer eines Scheidungsverfahrens nicht vorhersehbar, dennoch terminieren die Gerichte bei umfassender Scheidungsfolgevereinbarung, die eine Regelung zum Versorgungsausgleich enthält, binnen 6 bis 12 Wochen. Sofern der Versorgungsausgleich jedoch gerichtlich ermittelt werden muss, kann sich ein Verfahren auf ca. 6-12 Monate hinziehen.

Ersparnispotentiale durch eine Mediation
Zeitvorteil: im besten Fall 6 Wochen bis zur Scheidung statt 2 Jahre im Streit
Geldvorteil im Beispielsfall: ca. 50 % geringere Kosten

Einzige Voraussetzung: Beide Eheleute sind bereit und willens eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und schaffen flexible verschiedenen Optionen zu durchdenken und schließlich eine Einigung zu erzielen. Hierbei helfe ich Ihnen gerne. Wenn Sie mehr Information zur Mediation und über ein kostenloses Informationsgespräch finden wollen, dann schauen Sie doch hier unter Mediation.

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