Titulierung von Unterhaltsansprüchen in Jugendamtsurkunden und ihre Abänderung
Für Unterhaltsansprüche, die in einseitig erstellten Jugendamtsurkunden tituliert sind, kann gem. § 239 Abs. 1 FamFG von jeder Partei ein Antrag auf Abänderung gestellt werden. Vom OLG Hamm gibt es hierzu eine interessante Entscheidung.
Bei einseitig errichteten Urkunden ohne Vereinbarung der Beteiligten ist es für den Unterhaltspflichtigen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sich von seiner Unterhaltspflicht […]