Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, dort wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung scheitert. Das hat das Landgericht (LG) Kempten entschieden.

In dem Fall zog ein Mann nach und nach in das Haus seiner Verlobten und wohnte dort kostenlos. Nachdem er seine eigene Wohnung endgültig aufgegeben hatte, trennte sich das Paar – und die Frau forderte ihn auf, auszuziehen. Da er sich weigerte, klagte sie erfolgreich auf Räumung.

Das Gericht stellte klar: Ein mögliches Recht auf Schadensersatz könnte nur bestehen, wenn der Mann nachweislich finanzielle Einbußen im Vertrauen auf die geplante Eheschließung erlitten hätte. Selbst wenn letzterer seine Wohnung im Vertrauen auf das Verlöbnis und eine damit künftig folgende Eheschließung gekündigt habe, könne er hieraus nicht das Recht herleiten, weiterhin in dem Haus seiner Ex zu wohnen. Ein dauerhaftes Wohnrecht konnte er daraus jedoch nicht ableiten und musste letztlich die Wohnung räumen.

Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) München die Berufung des Mannes verworfen hat.