Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit dem Entwurf des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (KiMoG) die umfassendste Reform des Sorge- und Umgangsrechts seit den 1990er Jahren vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen ein besserer Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Elternteilen sowie deutlich stärkere Mitwirkungsrechte für Kinder.

Künftig soll häusliche Gewalt ausdrücklich im Gesetz berücksichtigt werden. Familiengerichte können den Umgang eines Elternteils mit dem Kind ausschließen, wenn dies erforderlich ist, um das Kind oder den anderen Elternteil zu schützen. Auch begleiteter Umgang und Umgangspflegschaften sollen gezielt eingesetzt werden.

Jugendliche ab 14 Jahren erhalten erstmals weitreichende Mitspracherechte, etwa bei Sorge- und Umgangsvereinbarungen. Zudem wird bei nicht verheirateten Eltern die gemeinsame elterliche Sorge zum gesetzlichen Regelfall.

Besonders praxisrelevant: Das Wechselmodell wird gesetzlich als gleichwertige Betreuungsform neben dem Residenzmodell verankert. Entscheidend bleibt stets, welche Betreuungsform dem Kindeswohl am besten entspricht.

Für Familien bedeutet die Reform mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Orientierung am Kindeswohl.