Nach einer Trennung sind häufig die Elternteile verunsichert, welche Umgangsregelung für ihr Kind am sinnvollsten ist. Der Gesetzgeber gibt für diese Frage keine Orientierung. Er hat sich bei der Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 bewußt gegen eine pauschale Vorgabe der Umgangsmodilitäten entschieden. Vielmehr wollte er dem EInzelfall ausreichend Raum geben und somit den Eltern die Verantwortung belassen, die beste Regelung für ihr Kind zu finden. Leider sind die Vorstellungen der Elternteile zu der Frage, welche Regelung dem Wohl ihres Kindes am besten entspricht, unterschiedlich. Im Laufe der Zeit haben sich unterschiedliche Rechtsprechungen zu der Art, der Dauer und Häufigkeit der Umgänge entwickelt, die eine erste Orientierung für einen kindgerechten Umgang bieten, jedoch auf den EInzelfall angepasst werden müssen.

Grundsätzlich neigen Gerichte bei Säuglingen und Kleinkinder dazu, die Umgänge relativ kurz anzuordnen. Um jedoch dem Zeitempfinden der Kinder gerecht zu werden, werden die Abstände zwischen den Umgängen ebenfalls kurz gehalten. Väter müssen in dieser Zeit viel Geduld aufbringen. Wenn Mütter nicht aktiv den Umgang mit dem Vater unterstützen können, dann sind die Institutionen eher zurückhaltend, wenn es um Umgangserweiterung oder Übernachtungen geht. Oft sehen sich die Väter sogar mit der Auflage einer Umgangsbegleitung konfrontiert.

In dieser Lage rate ich meinen Mandanten viel Geduld aufzubringen und konsequent an der Einrichtung eines kindswohlgerechten Umgangs zu arbeiten. Um das Ziel zu erreichen, muss der Vater lernen, die Bedürfnisse des Kindes zu verstehen, um Sorgen der Mutter, das Kind könnte in ihrer Abwesenheit unzureichend versorgt und betreut werden, sachlich begegnen zu können. Da aber die Väter weniger Zeit mit den Kindern verbringen, ist es ratsam, die Erziehungskompetenz durch Erziehungsberatung zu stärken. Gleichzeitig ist die Förderung von Kommunikationsfähigkeiten empfehlenswert, um bei den Gesprächen mit dem Ex-Partner sich nicht von paarbezogenen Konflikten ablenken zu lassen und dabei den Fokus auf das Kind nicht zu verlieren.Wenn Sie Umgangserweiterungen wünschen, so sollten Sie grundsätzlich behutsame Anbahnungen vorziehen. Alle Beteiligte können sich so auf  die Erweiterung, sei es Übernachtungen, sei es Ferienumgänge einstellen.Bei Kindern im Alter von 3 Jahren darf der Ferienumgang laut Bundesverfassungsgericht nicht mit dem pauschalen Verweis auf das geringe Alter zurückgewiesen werden.

Je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder wird häuifg der Umgang alle 14 Tage am Wochenende von Freitag nach dem Kindergarten/Schule bis Sonntag/Montag eingerichtet. In den umgangsfreien Wochen findet unter der Woche zusätzlich eine weitere Übernachtung statt. Diese Regelungen können nicht verallgemeinert werden. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Mit Behaarlichkeit, Selbstbeherrschung, Ausdauer und guter Kommunikationen werden Sie Ihre Umgänge kindgerecht entwickeln können.

Gerne berate oder vertete ich Sie bei diesem Weg. Alle Informationen, um schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten finden Sie unter Kontakt.