Wenn der betreuende Elternteil, derzeit meistens noch Mütter, dem anderen Elternteil das Recht verweigert, sein Kind sehen zu dürfen, ist nach meiner Einschätzung sofortiges Handeln geboten. Nichtstun und darauf hoffen, dass die Kindesmutter freiwillig ihre Meinung ändert, kann gerade bei jüngeren Kindern schnell zur Entfremdung führen. Häufig werden die Väter gleichzeitig mit verletzenden Vorwürfen der Mütter konfrontiert. Der Vater sei aggressiv, unberechenbar, alkohol- oder drogenabhängig und das Kind und die Mutter haben vor ihm Angst. Folglich muss man ihn von dem Kind fernhalten. Ist erst einmal eine Entfremdung eingetreten, so wird in der Regel versucht, den Kontakt zu dem Kind durch begleitete Umgänge wieder behutsam anzubahnen. Dieser Umstand ist jedoch für die Väter äußerst frustrierend, da der Wunsch unbefangen die Zeit mit dem Kind verbringen zu dürfen, die man sich so lange ersehnt hat, erst einmal unerfüllt bleibt. Begleiteter Umgang braucht Zeit. Das Jugendamt benötigt zuerst einen Antrag der sorgeberechtigten Personen, dann muss es einen Träger finden, der die Kapazitäten hat, den Umgang fachlich begleiten zu können. Anschließend werden die Eltern zu gemeinsamen Gesprächen eingeladen, um die Termine abzusprechen, ein Hilfeplan wird erstellt und der begleitete Umgang in der Regel für sechs Monate angesetzt. Je nach Einzelfall soll am Ende das Ziel der unbegleitete Umgang stehen. Ob jedoch dieses Ziel erreicht wird, hängt von der Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft der Eltern ab. Hier hapert es jedoch oft. Kontaktabbrüche sind dann nicht ausgeschlossen. Insofern ist das absolute Gebot eines jeden Vaters, jegliche Entfremdung von vorneherein nicht zuzulassen. Das bedeutet für den Vater schnell auf eine Umgangsverweigerung zu reagieren. Hierbei helfe ich Ihnen gerne. Ich unterstützte Sie als Anwalt bei dem Weg den Kontakt zu dem Kind wieder herzustellen. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, um Ihr Umgangsrecht mit Ihrem Kind durchsetzen zu können. Neben der oft langwierigen juristischen Auseinandersetzung bedeutet dies auch für die Väter gleichzeitig ihr Erziehungspotential weiterzuentwickeln. Erziehungsberatung ist neben der juristischen Auseinandersetzung ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zum unbegleiteten Umgangsrecht. Diese Kombination aus juristischem Handeln und Förderung der eigenen Erziehungskompetenz ist nach meiner Einschätzung der beste Weg, die Reaktionen der beteiligten pädagogischen Fachstellen auf die verletzenden Vorhaltungen der Kindsmutter gegenüber dem Vater nachhaltig zu überwinden und den Zugang zum Kind durchzusetzen.
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