Das OLG Saarbrücken hat klargestellt, dass gegen den Ausfall periodischer Umgangstermine durch eine entsprechende Nachholungsregelung Vorsorge getroffen werden kann. Dies ist insbesondere dann geboten, wenn es in der Vergangenheit wiederholt Streit zwischen den Eltern wegen ausgefallener Umgangstermine gegeben hat.
So es den Eltern gelingt, ihr konfliktbehaftetes Verhältnis auf der Elternebene zu verbessern, stünde einer einvernehmlichen Handhabung in Sonderfällen nichts entgegen. Bis dahin jedoch bedürfen alle Beteiligten nicht nur einer klaren und im Notfall zwangsweise durchgesetzten Regelung, sondern dies ist auch dem Wohl des Kindes dienlich.
(OLG Saarbrücken, Beschl. vom 08.11.2011, Az.: 6 UF 140/11)
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