Bei einem unerfüllten Kinderwunsch auf natürlichem Wege bietet die Reproduktionsmedizin eine Vielfalt an Optionen, um eine Familie gründen zu können. Die künstliche Befruchtung ist eine der Möglichkeiten. Doch was für Rechtsfolgen ergeben sich daraus?

Als Dozent des Info – Abends zur Rechtslage bei künstlicher Befruchtung am 29.03.2023, 18:00 Uhr an der Volkshochschule Treptow Köpenick freue ich mich auf den Austausch mit interessierten Teilnehmer:Innen zu folgenden Fragen:

Steht der Weg einer künstlichen Befruchtung nur verheirateten Paaren zur Verfügung oder dürfen auch alleinstehende Frauen auf eine Solo Mutterschaft hoffen? Müssen lesbische Ehepaare im Fall einer Samenspende tatsächlich noch eine Stiefkindadoption beantragen oder sind die in die Ehe geborenen Kinder unmittelbar der Co-Mutter rechtlich zugeordnet? Kann das Kind Kenntnis vom Samenspender erlangen, wenn es im Laufe seines Lebens neugierig auf seine Abstammung wird? Was ist das Samenspenderregistergesetz? Wie können schwule Paare Eltern werden? Der Weg einer Leihmutterschaft ist in Deutschland unzulässig, gleichwohl in anderen Ländern gesetzlich erlaubt. Ist der Weg ins Ausland illegal?
Eine Vielzahl an Fragen werden an diesem Abend besprochen und rechtlich eingeordnet, um den Teilnehmern die Scheu vor dieser komplexen Materie zu nehmen.

Veranstalter ist die Volkshochschule Treptow Köpenick.

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