Leihmutter-Kosten von der Steuer nicht absetzbar
Der dem Finanzgericht zugrunde liegende Fall drehte sich um zwei verheiratete Männer (= Kläger), die 13.000 Euro für die Dienste einer Leihmutter in den USA zahlten. Diese im Kontext der Leihmutterschaft angefallenen Aufwendungen machten die Kläger als außergewöhnliche Belastungen geltend, was vom Finanzamt abgelehnt wurde, da Leihmutterschaft in Deutschland nach dem ESchG verboten sei.
Gegen die […]