Wir wünschen Ihnen alles Gute, frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017.

Die Tage zwischen den Feiertagen verbringe ich bei meiner Familie und werde nicht in der Kanzlei sein. Es freut mich, dass ich vielen von Ihnen in diesem Jahr helfen konnte und dies auch im nächsten Jahr gerne wieder tun werde. Wegen der hohen Zahl an aktuellen Beratungsanfragen für Neumandate kann ich Ihnen aber leider erst Beratungstermine ab der 2. Kalenderwoche im Jahr 2017 anbieten. Schreiben Sie mir gerne eine Email, wann Sie für eine Beratung vorbeischauen möchten. Telefonisch können Sie sich ab dem 02.Januar 2017 wieder einen Termin bei mir geben lassen. Einzelheiten über meine Vergütung finden Sie wie immer auf meiner Homepage. Denken Sie bitte im übrigen an die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 01. Januar 2017 gültig sein wird. Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2017 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 342,00 € statt bisher 335,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 393,00 € statt bisher 384,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 460,00 € statt bisher 450,00 €. Einzelheiten hierzu finden Sie unter: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/