Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse
Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin von der beklagten Krankenkasse die Erstattung der Kosten einer Kinderwunschbehandlung mittels einer künstlichen Befruchtung. Da die Klägerin in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt und an einer Fertilitätsstörung leidet, stellte sich 2018 bei der beklagten Krankenkasse Anträge auf Kostenübernahme für Arzneimittel und Behandlungsversuche der Insemination und In-vitro-Fertilisation sowie auf Übernahme von […]