Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am 05.03.2012 ist die gesetzliche Neuregelung des Sorgerechts bei nichtverheirateten Eltern offenbar konkretere Formen angenommen.
Soweit dies den Presseberichten zu entnehmen ist, lassen sich die Grundzüge der geplanten Neuregelung folgendermaßen zusammenfassen: Wenn die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht ablehnt, besteht für den Vater sowohl die Möglichkeit, sofort eine Entscheidung über das Gericht herbeizuführen oder zunächst das Jugendamt einzuschalten, um mit dessen Hilfe eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Weiterhin ist ein beschleunigtes Verfahren geplant, in dem das Familiengericht ohne Anhörung von Eltern und Jugendamt schriftlich eine Entscheidung trifft. Dieses beschleunigte Verfahren soll dann zu Anwendung kommen, wenn die Mutter zum Sorgerechtsantrag des Vaters nicht innerhalb von 6 Wochen Stellung nimmt bzw. keine „kindeswohlrelevanten Gründe“ vorträgt. Das Sorgerecht soll dann dem Vater zugesprochen werden, wenn dem nichts entgegensteht.
Etwa jedes dritte Kind Deutschland wurde zuletzt unehelich geboren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2010 ca. 225.000 Kinder unehelich zur Welt, während diese Zahl 10 Jahre vorher noch bei 184.000 bzw. 25 % lag. Nur in knapp 50 % aller Fälle wurde von den Eltern nichtehelicher Kinder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben. Für etwa 100.000 Väter könnte die geplante Neuregelung somit von entscheidender Bedeutung sein.