Eine neue Entscheidung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt bei einem echten Wechselmodell

OLG Brandenburg Beschluss vom 16.9.20229 UF 74/22

Was ist das Problem?

Leben die Kinder nach einer Trennung bei einem Elternteil und werden von ihm überwiegend alleine betreut (sog. Residenzmodell), regelt § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB, dass der betreuende Elternteil auch Unterhaltsansprüche der Kinder gegen den anderen Elternteil geltend […]