Eheschließung im Ausland mittels doppelter Stellvertretung
In dem Sachverhalt ging es um eine deutsche Staatsangehörige und einen syrischen Staatsangehörigen, die beim Standesamt die Beurkundung einer Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung beantragten. Zu diesem Zwecke legten sie eine Heiratsurkunde vor, die von der Registrierungsbehörde des Mexikanischen Bundesstaats Baja California Sur ausgestellt worden war. Die Urkunde war zudem versehen mit einer […]
RA Jens Christian Göke, LL.M. – Anwalt in Berlin-Schöneberg