Guten Tag, liebe Leser, letzte Woche war ich erneut als Dozent bei der Volkshochschule Berlin Treptow-Köpenick tätig. Der Vortrag handelte über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. In den interessanten Diskussionen mit den Teilnehmern wurde das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Selbstbestimmung einerseits und der Schwierigkeit andererseits, sich seine Wünsche und Bedürfnisse in der letzten Phase seines Lebens  vorzustellen, intensiv diskutiert. Diesen inneren Konflikt muss jeder für sich selbst ausmachen. Fakt ist, dass ein Gericht einen Betreuer bestellen muss, wenn man nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden.  Im Vorfeld weiß man jedoch nicht, wen das Gericht als Betreuer bestellt.  Man kann hier vorsorgen, in dem man dem Menschen eine Vorsorgevollmacht ausstellt, dem man so sehr vertraut, dass man ihm im wahrsten Sinne des Wortes sein Leben in seine Hände gibt. In diesem Fall ist das Gericht per Gesetz daran gehindert, einen Betreuer zu bestellen, sofern die Vollmacht alle notwendigen Angelegenheiten umfasst, die es zu regeln gilt. Haben Sie schon vorgesorgt?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Christian Göke, LL.M.

Rechtsanwalt

Berlin, Oktober 2017